Vermittlungsbedingungen
Kostenlos bis zur Beauftragung.
Diese Bedingungen gelten, wenn Sie über XPORTAL einen Freelancer anfragen und XPORTAL Sie vorstellt. Sie ergänzen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und richten sich ausschließlich an Unternehmer.
- Status
- Gültig
1. Worum es geht
XPORTAL stellt Ihnen auf Ihre Anfrage einen Freelancer vor, den Sie in einem Suchergebnis ausgewählt haben. Einen Vertrag über die Leistung des Freelancers schließen Sie direkt mit ihm. XPORTAL wird nicht Partei dieses Vertrags.
2. Anfrage und Vorstellung
Mit dem Absenden einer Anfrage stimmen Sie diesen Bedingungen zu. XPORTAL speichert Zeitpunkt, Fassung, Projekt und Profil der Anfrage. Nach der Prüfung stellt XPORTAL Sie dem Freelancer per E-Mail vor und nennt Ihnen den Weg zum Erstgespräch. Dabei erhält der Freelancer Ihren Namen, Ihre E-Mail-Adresse und den Titel Ihres Projekts. Die Vorstellung ist der Nachweis der Vermittlung.
Suche, Anfrage, Vorstellung und Erstgespräch sind kostenlos. Kommt keine Beauftragung zustande, entsteht kein Honorar.
3. Vermittlungshonorar
Beauftragen Sie einen vorgestellten Freelancer, schulden Sie XPORTAL einmalig 10 % des vereinbarten Honorars für die ersten 3 Monate der Zusammenarbeit, höchstens für 60 Projekttage, jeweils netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Beispiel: Bei einem Tagessatz von 600 € und 15 Projekttagen in den ersten 3 Monaten beträgt das Honorar 900 € netto.
Ein gebuchter Termin oder ein Erstgespräch allein löst kein Honorar aus.
4. Meldung, Rechnung, Zahlung
Sie teilen XPORTAL innerhalb von 14 Tagen nach der Beauftragung Beginn, Tagessatz und geplanten Umfang mit. XPORTAL stellt danach eine Rechnung; sie ist innerhalb von 14 Tagen zu zahlen. Ändert sich der Umfang in den ersten 3 Monaten, wird die Rechnung angepasst.
5. Beauftragung ohne XPORTAL
Das Honorar fällt auch an, wenn Sie einen vorgestellten Freelancer innerhalb von 12 Monaten nach der Vorstellung direkt, über Dritte oder für ein anderes Projekt beauftragen.
6. Was XPORTAL nicht übernimmt
XPORTAL schuldet keinen Vermittlungserfolg und keine bestimmte Leistung des Freelancers. Die Beurteilung der Zusammenarbeit, etwa zur Scheinselbständigkeit, bleibt bei Ihnen, wie in Abschnitt 10 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschrieben.